Mit der Ankündigung der weltweiten Pandemie und neuen Aktionsplänen sind viele Geschäftsinhaber, Fachleute und Privatpersonen gezwungen, von zu Hause aus zu arbeiten. Viele Menschen stehen jedoch vor der Herausforderung, wie sie Dateien genehmigen können, ohne einen Stift zu benutzen. Dank dieser vielen Vorteile haben mehrere Online-Plattformen die
elektronische Signatur zu einer effizienten und schnellen Lösung für ihre aktuellen Bedürfnisse gemacht.
Was ist eine elektronische Signatur?
Entgegen der landläufigen Meinung ist eine
elektronische Signatur keineswegs eine Digitalisierung einer handschriftlichen Unterschrift. Im Gegensatz zu digitalen Signaturen haben die erfassten Bilder von handschriftlichen Unterschriften keinen rechtlichen Wert. Es ist ein technisches Verfahren, bei dem der Unterzeichner seine rechtsgültige Zustimmung an ein elektronisches Dokument anhängt. Für die
digitale Signatur Yousign benötigen Sie natürlich ein zu signierendes Dokument, einen Unterzeichner und gleichzeitig ein Signierwerkzeug. Das Werkzeug der digitalen Signatur ist ein digitales Zertifikat. Sie kann auf verschiedenen Medien (USB-Stick, Smartcard, Smartphone, PC, etc.) vorhanden sein.
Welche Arten von Dateien sind von der elektronischen Signatur betroffen?
Was elektronische Signaturen betreffen, so ist das PDF das Dokument, das am häufigsten verwendet wird. In vielen Fällen müssen jedoch andere Dateitypen gesendet werden, um elektronisch signiert zu werden (sie müssen nicht vorher in PDF-Dateien umgewandelt werden). Elektronische Signaturen unterstützen so gut wie jede Art von Dokument. Neben PDFs ist es auch möglich, Textdokumente, Bilder oder Excel-Dateien mit einer elektronischen Signatur zu versehen. Viele PDF-Dateien und Bilder, die Grafikmaterial enthalten, sind groß. Die elektronische Signaturlösung unterstützt auch große Dateigrößen.
Das Coronavirus hat die Welt in eine Zukunft gestürzt, in der die Teilnahme an Ferngeschäften zunimmt. Für jeden ist es wichtiger denn je, sich mit elektronischen Signaturen vertraut zu machen. Vereinfachen und erleichtern Sie jetzt Ferntransaktionen durch die Implementierung elektronischer Signaturen in Unternehmen.
Haben elektronische Signaturen und handschriftliche Unterschriften den gleichen rechtlichen Wert?
Die Antwort ist ja. Elektronische Papieraufzeichnungen werden als Beweismittel akzeptiert. Aber im Gegensatz zu Papier können digitale immer wieder geändert werden. Daher müssen Sie sicherstellen können, dass der gelesene Inhalt auch der signierte Inhalt ist und dass keine Änderungen vorgenommen werden. Das Gesetz vom 13. März 2000 legt fest, dass das elektronische Schreiben in gleicher Weise wie eine handschriftliche Unterschrift die Zustimmung des Unterzeichners einholen muss.